Ärztliche Kontrolluntersuchung für Strassenverkehrs I Fahreignungsabklärung
Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht, die sogenannte Straßenverkehr Fahreignungsabklärung, unterstehen neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, folgende Personen:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
- Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
- sowie Senioren (ab 70 Jahren)
Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.
Ärztinnen und Ärzte zur Untersuchung (Stufenregelung)
Seit dem 1. Juli 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen).
Die Stufenregelung sieht vor, dass:
- Ärztinnen und Ärzte der Anerkennungsstufe 1 Seniorinnen und Senioren im Rahmen der obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrollen untersuchen dürfen.
- Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 2 zur Untersuchung von Bewerber/-innen und Ausweisinhaber/-innen höherer Kategorien (z.B. Berufschauffeusen und -chauffeure) berechtigt sind.
- Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 3 als Zweituntersuchende zum Einsatz kommen und zudem Erstuntersuchungen in Spezialfällen vornehmen sollen.
- Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennungsstufe 4 komplexe medizinische Fragestellungen klären und Fahreignungsbegutachtungen durchführen sollen.
Für die Kontrolluntersuchung für Strassenverkehrs „Fahreignungsabklärung“ Fallen Kosten in Höhe von : 130 CHF
Hier finden Sie die Webseite des Straßenverkehrs in Zürich. Haben Sie noch weitere Fragen, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.